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Verrechnung
Für Logopädie und Ergotherapie benötigen Sie eine Verordnung über 10x Logopädie bzw. Ergotherapie gegebenenfalls mit Hausbesuch. Für Physiotherapie brauchen Sie eine Verordnung über 10x neurophysiologische Heilbehandlung gegebenenfalls mit Hausbesuch. Für eine neuropsychologische Diagnostik benötigen Sie eine Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik. Die Verordnungen und Zuweisungen können durch Ihren Hausarzt oder den Neurologen ausgestellt werden. Diese müssen dann durch Ihre Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Als Wahltherapeuten können wir mit den Krankenkassen rückverrechnen. Somit erhalten Sie bei bewilligter Verordnung einen großen Teil der Therapiekosten (50% bis 80%) refundiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Verordnung, Bewilligung und Einreichung der Rechnungen. |