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Kosten und Refundierungen

Unsere Preise orientieren sich an den Preisvorschlägen der jeweiligen Berufsverbände. 

Wir haben keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Da wir WahlärztInnen und WahltherapeutInnen sind, können Sie einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse refundiert bekommen. 

 

Von der Verordnung bis zur Rückerstattung der bezahlten Therapieeinheiten

Fachärztin für Neurologie, Fachärztin für Psychiatrie

Bei einer medizinischen Behandlung erhalten Sie je nach Krankenkasse und erbrachter Leistung einen Teilbetrag refundiert.

Über die genauen Kosten informieren Sie unsere Ärztinnen gerne persönlich bei der Terminvereinbarung.

Der Vorteil eines Wahlarztes/einer Wahlärztin liegt vor allem im Zeitfaktor: ausreichend Zeit für die persönliche Betreuung, rasche Terminvergabe und kaum Wartezeiten.

 

Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

Um Ihnen dies etwas zu erleichtern wird hier zusammenfassend beschrieben, wie die Refundierung erfolgt: 

1. Eine Wahlärztin/ein Wahlarzt oder Vertragsärztin/ein Vertragsarzt kann zum Beispiel eine Verordnung zur „physikalischen Behandlung“ ausstellen. Darauf sollte die Diagnose und die Behandlung angegeben sein (z.B. 45 Min Heilgymnastik, 15 Min Massage). Wenn notwendig auch mit Hausbesuch. Detailliertere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Organisatorisches" der jeweiligen Therapie im jeweiligen Therapieteam.

2. Innerhalb von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum der Verordnung sollte diese bei der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Dies kann persönlich, per Post oder Fax bzw. E-Mail geschehen. Sollten Sie dabei Unterstützung brauchen, kann ihre Therapeutin dies für Sie übernehmen. 

3. Terminvereinbarungen werden am besten persönlich mit dem Therapeuten/der Therapeutin  Ihrer Wahl vorgenommen. (Die entsprechende Telefonnummer finden Sie im jeweiligen Portfolio). Sie können sich auch gerne über das Praxistelefon darüber informieren, welche der TherapeutInnen am besten für Sie geeignet ist, bzw. Termine frei hat. 

4. Die Therapie kann mit dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es jedoch sinnvoll, die Verordnung zuerst bei Ihrer Krankenkasse bewilligen zu lassen, da im Falle des „Nicht-Bewilligens“ keine Kosten refundiert werden können. 

5. Bei Abschluss der Therapie erhalten Sie von der jeweiligen Therapeutin/dem jeweiligen Therapeuten eine Honorarnote. Diese können Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen. Der Kassenanteil ist von Kasse zu Kasse verschieden und liegt bei ca. 19- 45 Euro/Einheit. Für genauere Auskünfte ist es aber sinnvoll, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. 

6. Sollten Sie eine Zusatz-, Unfall- oder Privatversicherung haben, gibt es je nach Versicherung die Möglichkeit, die restlichen anfallenden Kosten übernehmen zu lassen. Hierfür informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Versicherungspartner. 

 

Psychologische Diagnostik und neuropsychologische Diagnostik

Bitte bringen Sie zur Diagnostik eine ärztliche Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik mit. Diese muss von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt sein. 

Eine Refundierung durch die Krankenkassen ist bis zu 80% des verrechneten Betrages möglich. Dies gilt allerdings nur für die klinisch-psychologische und neuropsychologische Diagnostik, die neuropsychologische Behandlung wird von den Krankenkassen nicht refundiert. 

 

Psychotherapie

Zwischen der ersten und zweiten Psychotherapiesitzung ist eine Verordnung für Psychotherapie beim Hausarzt/der Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin zu holen. 

Ihre Psychotherapeutin oder ihr Psychotherapeut stellt dann mit Ihnen gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse.

Die ÖGK refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 31,50

Die BVAEB refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 42,40

Die KFA refundiert derzeit pro Therapieeinheit € 36,--

Die SVS refundiert derzeit por Therapieeinheit € 45,--

 

PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision

Ein Psychotherapeut/eine Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision ist berechtigt, selbständig Psychotherapie anzubieten. Bis zu ihrem Ausbildungsabschluss muss die Psychotherapeutin i.A.u.S. noch Supervision in Anspruch nehmen und kann noch nicht mit den Krankenkassen rückverrechnen, weshalb auch keine Refundierung mit den Krankenkassen möglich ist. Aus diesem Grund bieten viele PsychotherapeutInnen i.A.u.S. Psychotherapie etwas günstiger an. 

 

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