Hauptmenü

Kompakt Wien Suche

logo OrthopaedieKompakt 150x150 
Herzlich willkommen bei OrthopädieKompakt

Kosten und Refundierungen OrthopädieKompakt

Viele PatientInnen sind im Unklaren über den gesamten Ablauf von der Verordnung bis zur Rückerstattung der bezahlten Therapieeinheiten. Um Ihnen dies etwas zu erleichtern, wird hier zusammenfassend beschrieben, wie man am besten vorgeht:


1. Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin oder ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin kann Ihnen eine Verordnung für die jeweilige Therapie ausstellen. 

2. Innerhalb von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum der Verordnung sollte diese bei der zuständigen Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Dies kann persönlich, per Post oder Fax bzw. E-Mail geschehen.

3. Terminvereinbarungen werden am besten persönlich mit dem Therapeuten/der Therapeutin  Ihrer Wahl vorgenommen. (Die entsprechende Telefonnummer finden Sie im jeweiligen Portfolio). 

4. Die Therapie kann mit dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es jedoch sinnvoll, die Verordnung erst bei Ihrer Krankenkasse bewilligen zu lassen, da im Falle des „Nicht-Bewilligens“ keine Kosten refundiert werden können.

5. Bei Abschluss der Therapie erhalten Sie von der jeweiligen Therapeutin/dem jeweiligen Therapeuten eine Honorarnote. Diese können Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen. Der Kassenanteil ist von Kasse zu Kasse verschieden. Für genaue Auskünfte ist es sinnvoll, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. 

6. Sollten Sie eine Zusatz-, Unfall- oder Privatversicherung haben, gibt es je nach Versicherung die Möglichkeit, die restlichen anfallenden Kosten übernehmen zu lassen. Hierfür informieren Sie sich am besten direkt bei ihrem Versicherungspartner. 
 
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir keine direkten Kassenverträge haben.

Verordnungsschein für Physiotherapie: 

Für die Physiotherapie benötigen Sie eine Verordnung für Physiotherapie von Ihrem praktischen Arzt/Ihrer praktischen Ärztin oder Facharzt/Fachärztin. Diese sollte die Anzahl und Art der Behandlungen bzw. die Behandlungsdauer enthalten.

Beispiele:

 „10 x Physiotherapie à 60 Minuten“

„10 x Physiotherapie à 45 Minuten + 10 x Massage à 15 Minuten“

Verordnungsschein für Ergotherapie:

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung von Facharzt/Fachärztin oder Hausarzt/Hausärztin. Auf der Verordnung muss Ihre Diagnose angeführt sein sowie die Anzahl und Dauer der Therapie (10x Ergotherapie à 60 Minuten).

Therapiezentrum Kompakt

Anfahrtsbeschreibung

Das Therapiezentrum Kompakt liegt in der Jägerstraße 63, im Erdgeschoss und im 1. Stock, in unmittelbarer Nähe der U6 Station Jägerstrasse und ist nach eigener Einschätzung barrierefrei zugänglich (stufenlos, Lift vorhanden). Erreichbar mit dem Bus 5B, den Straßenbahnen 31 und 33 sowie mit der U6. Parkplätze in der unmittelbaren Umgebung sind ausreichend vorhanden, diese sind zwischen 9 und 22 Uhr gebührenpflichtig. Im Parkhaus Wexstrasse stehen ebenfalls ausreichend Parkplätze zur Verfügung (1,5 Stunden gratis parken).